EULA

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Lizenzvereinbarung mit Endbenutzer

2025

Diese Vereinbarung regelt die Bedingungen für Verwenden von Software. Wenn man anfängt, die Software in jeglicher Form zu benutzen, akzeptiert man dadurch alle in dieser Lizenzvereinbarung dargelegten Bedingungen. Wenn man mit den in dieser Lizenzvereinbarung dargestellten Bedingungen nicht einverstanden ist, muss man Nutzung der Software sofort einstellen und die Software löschen.

1. Definitionen

1.1. Der Administrator - CADSoftTools.

1.2. Die Website – die Website des Administrators www.cadsofttools.com, inklusive Subdomains.

1.3. Der Benutzer – ein Unternehmen, ein Selbstständiger oder eine Privatperson.

1.4. Die Lizenzvereinbarung – dieses Dokument, Angebot des Administrators.

1.5. Der Lizenzvertrag – ein Vertrag, aufgrund dessen der Administrator dem Benutzer das Recht zu entgeltliche Verwendung von Software leistet. Man kann den Lizenzvertrag entweder mit der Unterzeichnung des Vertrag-Dokuments oder durch Handlungen für Akzeptierung des Angebots von Administrator oder Partner des Administrators auf der Website (Klicken auf die Schaltflächen „Kaufen“, „Weiter“, „Bestellen“, Markieren des Kästchens usw.) oder in einer anderen Form abschließen.

1.6. Die Testversion der Software – die Software mit einer beschränkten Funktionalität, die der Benutzer zu Testzwecken kostenlos verwendet.

1.7. Die Software – die auf der Website verfügbare Software einschließlich:

1.7.1. Anwendungen:

  • ABViewer – Software zum Betrachten, Bearbeiten, Konvertieren, Messen, Druck von DWG-Dateien und anderen CAD-Dateien, 3D-Modellen und Rasterbildern. Die Beschreibung und Funktionen dieser Software kann man unter dem Link finden.
  • Fluchtplan Creator – Software zum Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen aller Komplexität gemäß DIN ISO 23601 2010. Die Beschreibung und Funktionen dieser Software kann man unter dem Link finden.
  • CST CAD Navigator – Software zum Import und Export von 2D-/3D-Formaten, Messen und Erstellen der Schnitte, Konvertieren von PDF-Dateien in DWG-/DXF-, Erzeugen von G-Code für CNC-Maschinen. Die Beschreibung und Funktionen dieser Software kann man unter dem Link finden.

1.7.2. Web-Anwendungen:

  • ShareCAD – Software zum Betrachten von CAD-Dateien und 3D-Modellen. Die Beschreibung und Funktionen dieser Software kann man unter dem Link finden.
  • PDF in DWG Konverter – Software zum Konvertieren von PDF in DWG. Die Beschreibung und Funktionen dieser Software kann man unter dem Link finden.

1.7.3. Softwareentwicklungspakete (weiter als SDK genannt):

  • CAD VCL Multiplatform– Software zum Erstellen von Softwareprodukten mithilfe von Delphi und C++Builder. Die Beschreibung und Funktionen dieser Software kann man unter dem Link finden.
  • CAD DLL – Software zum Hinzufügen von CAD-Funktionen zu unterschiedlichen Anwendungen, die die DLL-Technologie unterstützen. Die Beschreibung und Funktionen dieser Software kann man unter dem Link finden.
  • CAD .NET – Software zum Erstellen von Softwareprodukten mithilfe von .NET, mit Unterstützung von AutoCAD® DWG, DXF, PLT sowie von anderen CAD-Formaten. Die Beschreibung und Funktionen dieser Software kann man unter dem Link finden.
  • Web CAD SDK – Software zum Darstellen von DWG- und CAD-Zeichnungen auf Internet, Intranet, SharePoint, Office 365 und mit anderen Online-Technologien, die HTML5 unterstützen. Die Beschreibung und Funktionen dieser Software kann man unter dem Link finden.
  • libcad.so – Software für Linux-Plattformen, die Hinzufügen von CAD-Funktionen zu unterschiedlichen Anwendungen ermöglicht. Die Beschreibung und Funktionen dieser Software kann man unter dem Link finden.

1.7.4. ActiveX:

  • CADEditorX – Komponente zum Hinzufügen von CAD-Funktionen zu einer Webseite oder Anwendung, die ActiveX- und COM-Technologien unterstützt. Die Beschreibung und Funktionen dieser Software kann man unter dem Link finden.
  • CADViewX – Software zu Arbeit mit Vektor- und Rastergrafik in jeglicher Umgebung, die ActiveX-Technologie unterstützt; CADViewX ermöglicht die Betrachtung, Import, Export und Druck der Dateien in der Anwendung oder auf der Webseite des Benutzers. Die Beschreibung und Funktionen dieser Software kann man unter dem Link finden.

1.7.5. Plugins:

  • CAD Image DLL – Software, die AutoDesk DWG-, DXF-, Hewlett-Packard HPGL-, SVG-, CGM-Formate unterstützt. Die Beschreibung und Funktionen dieser Software kann man unter dem Link finden.
  • CS_DWG.DLL – Software, die AutoDesk DWG-Format unterstützt. Die Beschreibung und Funktionen dieser Software kann man unter dem Link finden.
  • CS_DXF.DLL - Software, die AutoDesk DXF-Format unterstützt. Die Beschreibung und Funktionen dieser Software kann man unter dem Link finden.
  • CS_HPGL.DLL – Software, die Hewlett-Packard HPGL-Format unterstützt. Die Beschreibung und Funktionen dieser Software kann man unter dem Link finden.
  • CS_SVG.DLL – Software, die SVG-Format unterstützt. Die Beschreibung und Funktionen dieser Software kann man unter dem Link finden.
  • CS_CGM.DLL – Software, die CGM-Format unterstützt. Die Beschreibung und Funktionen dieser Software kann man unter dem Link finden.
  • CAD View für Total Commander – Software zum Betrachten von AutoCAD® DWG-, DXF-, DWF-, Hewlett-Packard HPGL/HPGL2-, SVG- und CGM-Dateiformaten in TC Lister und zum Speichern dieser Dateiformaten in JPEG und TIFF. Die Beschreibung und Funktionen dieser Software kann man unter dem Link finden.

2. Vereinbarungsgegenstand

2.1. Der Administrator leistet dem Benutzer das Recht auf Verwenden der Software zu Bedingungen einer einfachen (nicht ausschließlichen) Lizenz, unentgeltlich oder gegen Gebühr, aufgrund des Lizenzvertrages.

2.2. Beim Abschluss des Lizenzvertrages wird man die Software gemäß den Bedingungen des Lizenzvertrags verwenden, die Bestimmungen der Lizenzvereinbarung sind anwendbar, wenn sie mit dem Lizenzvertrag im Einklang stehen.

2.3. Der Benutzer kann die Testversionen der Software aufgrund der Lizenzvereinbarung nur zu Testzwecken unentgeltlich innerhalb folgenden Zeitraums verwenden:

2.3.1. für ABViewer - 30 Kalendertage ab Installationsdatum.

2.3.2. für Fluchtplan Creator - 15 Kalendertage ab Installationsdatum/ab dem Datum der Lieferung eines Testschlüssels.

2.3.3. für CST CAD Navigator - 30 Kalendertage ab Installationsdatum. Der Benutzer kann eine Verlängerung aber nicht mehr als 15 Tage anfordern.

2.3.4. für CAD DLL, CAD .NET, Web CAD SDK, libcad.so, CADEditorX – 45 Kalendertage ab Installationsdatum.

2.3.5. für CAD View für Total Commander – 30 Kalendertage ab Installationsdatum.

2.3.6. für CAD VCL Multiplatform, CADViewX, CAD Image DLL, CS_DWG.DLL, CS_DXF.DLL, CS_HPGL.DLL, CS_SVG.DLL, CS_CGM.DLL – ohne Zeitbeschränkung.

2.4. Der Benutzer kann Web-Anwendungen nur zu gemeinnützigen Zwecken unentgeltlich verwenden.

3. Akzeptierung der Bedingungen der Lizenzvereinbarung

3.1. Jegliche Verwendung der Software bedeutet die völlige und rückhaltlose Akzeptierung der Bedingungen der Lizenzvereinbarung (Akzeptierung der Lizenzvereinbarung).

4. Gewährung des Zugangs

4.1. Der Administrator stellt die Software dem Benutzer innerhalb von 10 Arbeitstage ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Lizenzgebühr gemäß dem Lizenzvertrag zur Verfügung, indem der Administrator Herunterladenlink und Aktivierungscode oder Installationsdatei an die E-Mail des Benutzers schickt. Der Benutzer wird die Installation und Einstellung der Software selbsttätig ausführen.

4.2. Zugang zur Testversion der Software:

4.2.1. Der Benutzer wird die Distribution (die Installationsdatei) selbsttätig auf der Website des Administrators herunterladen.

4.2.2. Der Benutzer wird die Software selbsttätig installieren und die Umgebung einstellen.

4.2.3. Um die Zeichnungen und die Pläne mit der Testversion der Software Fluchtplan Creator speichern zu können, muss der Benutzer den Schlüssel für die Testversion beantragen.

4.3. Zugang zur Web-Anwendung:

4.3.1. Der Benutzer kann die Software auf der Webseite https://sharecad.org/ oder auf der Website verwenden.

4.4. Zugang zur Testversion von SDK:

4.4.1. Der Benutzer wird die Distribution der Software auf der Website selbsttätig herunterladen.

4.4.2. Die Distribution besteht aus folgenden Elementen:

  • für CAD VCL Multiplatform – ausführbare Dateien der Demo-Anwendungen mit dem Dateiformat .exe, die Dateien, die den Quellcode der Demo-Anwendungen enthalten, Zeichnungsbeispiele, Testversion der Bibliothek, die .dcu-, .obj-, .hpp-, .o-Dateien umfasst, die Anleitung;
  • für CAD DLL, CAD.NET - ausführbare Dateien der Demo-Anwendungen mit dem Dateiformat .exe, die Dateien, die den Quellcode der Demo-Anwendungen enthalten, Zeichnungsbeispiele, Testversion der Bibliothek, die .dll-Dateien umfasst, die Anleitung;
  • für Web CAD SDK - die Dateien, die den Quellcode der Demo-Anwendungen enthalten, Testversion der Bibliothek, die .dll-Dateien umfasst, zusätzliche Installationsdatei für die CADService-Komponente, die Anleitung;
  • für libcad.so - ausführbare Dateien der Demo-Anwendungen mit dem Dateiformat .elf, die Dateien, die den Quellcode der Demo-Anwendungen enthalten, Zeichnungsbeispiele, Testversion der Bibliothek, die .so-Dateien umfasst, die Anleitung.

4.4.3. Der Benutzer wird die Installation der Software selbsttätig ausführen.

4.5. Zugang zur Testversion von ActiveX:

4.5.1. Der Benutzer wird die Distribution der Software auf der Website selbsttätig herunterladen.

4.5.2. Die Distribution besteht aus folgenden Elementen: ausführbare Dateien der Demo-Anwendungen mit dem Dateiformat .exe, die Dateien, die den Quellcode der Demo-Anwendungen enthalten, Zeichnungsbeispiele, Testversion der Bibliothek, die .ocx-Dateien umfasst, die Anleitung.

4.5.3. Der Benutzer wird die Installation der Software selbsttätig ausführen.

4.6. Zugang zur Testversion von Plugins:

4.6.1. Der Benutzer wird die Distribution der Software auf der Website selbsttätig herunterladen.

4.6.2. Die Distribution besteht aus Installationsdatei, „Anwendungserweiterung“-Datei und Anleitung zu Installation.

4.6.3. Der Benutzer wird die Installation der Software selbsttätig ausführen.

5. Lizenzarten

5.1. Der Administrator leistet das Recht auf Verwenden der Software gemäß einer der folgenden Lizenzarten:

5.1.1. Der Benutzer bekommt eine Einzellizenz, die Verwendung der Software nur von einem bestimmten Benutzer ermöglicht. Man kann die Software auf mehrere Rechner installieren, unter der Bedingung, dass die Software nur von dem betreffenden Benutzer verwendet wird.

5.1.2. Der Benutzer bekommt eine Server-Lizenz zur Installation von Software auf dem Server des Benutzers mit der Möglichkeit gleichzeitiger Verwendung der Software von einer bestimmten Anzahl der Personen.

5.1.3. Der Benutzer bekommt eine Lizenz zur Installation von Software auf dem Server des Benutzers mit der Möglichkeit gleichzeitiger Verwendung der Software von den Angestellten des Benutzers auf den Rechnern, die mit dem Server des Benutzers verbunden werden.

5.1.4. Der Benutzer bekommt eine Lizenz für lokale Server-Projekte, die ermöglicht Installation der Software auf einer bestimmten Anzahl von Servern des Benutzers mit der Möglichkeit, die Software von einer unbegrenzten Anzahl der Personen auf mit dem Server des Benutzers verbundenen Rechnern gleichzeitig zu verwenden.

5.1.5. Der Benutzer bekommt eine Lizenz für Cloud-Projekte zur Installation der Software auf dem Server des Benutzers mit der Möglichkeit, die Software von einer unbeschränkten Anzahl von Personen auf mit dem Server des Benutzers verbundenen Rechnern gleichzeitig zu verwenden.

5.2. Die Lizenzart wird in dem Lizenzvertrag angegeben.

5.3. Der Benutzer von Testversion der Software bekommt nur die Einzellizenz.

6. Nutzungsbedingungen

Für Anwendungen

6.1. Nutzungsgebiet der Software: weltweit.

6.2. Gültigkeitsdauer der Lizenz:

6.2.1. für die Software, die man gemäß dem Lizenzvertrag verwendet – innerhalb der Laufzeit des ausschließlichen Rechts, vorbehaltlich anderer Bestimmungen des Lizenzvertrages.

6.2.2. für die Testversion der Software:

  • ABViewer - 30 Kalendertage ab Installationsdatum.
  • Fluchtplan Creator - 15 Kalendertage ab Installationsdatum/ab dem Datum der Lieferung eines Testschlüssels.
  • CST CAD Navigator - 30 Kalendertage ab Installationsdatum, bei der Anfrage zusätzlichen Testzeitraums - 15 Kalendertage ab dem Datum der Bereitstellung vom zusätzlichen Testzeitraum. Der Benutzer kann eine Verlängerung aber nicht mehr als 15 Tage anfordern.

6.3. Der Benutzer kann nach Ablauf der Lizenzgültigkeitsdauer den Lizenzvertrag mit dem Administrator abschließen. Sonst wird der Zugang zur Software blockiert.

6.4. Der Benutzer kann die Software nur auf folgende Weisen verwenden:

6.4.1. Ausführen durch die Installation (Installierung) und Starten der Software je nach der Lizenzart;

6.4.2. Anpassung der Software, d. h. Änderung der Software zum Zweck der Arbeit von Software auf den Geräten des Benutzers;

6.4.3. Erstellung einer Kopie der Software zum Zweck der Archivierung;

6.4.4. Erstellung einer Kopie der Software im Reserveinformationssystem des Benutzers.

6.5. Der Benutzer kann die Rechte auf die Verwendung der Software nicht an Dritte weitergeben.

6.6. Die Testversion der Software enthält Warnmeldungen und Warntexte auf den Bildern nach Speichern, Kopieren und Druck. Programme von Drittanbietern können die in der Testversion der Software Fluchtplan Creator erstellten Dateien nicht darstellen.

Für Web-Anwendungen

6.7. Nutzungsgebiet der Software: weltweit.

6.8. Gültigkeitsdauer der Lizenz: solange die Website https://sharecad.org/ oder die Website funktioniert.

6.9. Der Benutzer kann die Software nur auf folgende Weisen verwenden:

6.9.1. Ausführen der Software nur ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken.

6.10. Der Benutzer soll die Dateien auf der Website https://sharecad.org/ oder auf der Website hochladen, um die Software verwenden zu können. Die unterstützten Formate und leistbare Dateigröße werden von dem Administrator festgelegt und auf der Website https://sharecad.org/ oder auf der Website angegeben.

6.11. Der Benutzer kann nicht mehr als zwei Dateien pro Tag auf der Website hochladen, um die Software PDF in DWG Konverter zu verwenden.

6.12. Wenn die Dateien des Benutzers das Gesetz oder das Recht der Dritten verletzen, nur ausschließlich der Benutzer trägt die Verantwortung dafür.

6.13. Der Administrator kann die Dateien des Benutzers in folgenden Fällen entfernen:

6.13.1. Auflösung der Lizenzvereinbarung;

6.13.2. die Dateien des Benutzers verletzen das Gesetz;

6.13.3. die Dateien des Benutzers verletzen das Recht der Dritten;

6.13.4. die Dateien des Benutzers sind zu groß;

6.13.5. nach Ablauf von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt von Hochladen der Dateien in die Web-Anwendung.

6.14. Der Administrator behält sich das Recht, Hochladen von Dateien des Benutzers in die Web-Anwendung nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen abzubrechen.

Für SDK, ActiveX

6.15. Nutzungsgebiet der Software: weltweit.

6.16. Gültigkeitsdauer der Lizenz:

6.16.1. für die Software, die man gemäß dem Lizenzvertrag verwendet – innerhalb der Laufzeit des ausschließlichen Rechts, vorbehaltlich anderer Bestimmungen des Lizenzvertrages.

6.16.2. für die Testversion der Software:

  • CAD VCL Multiplatform, CADViewX – innerhalb der Laufzeit des ausschließlichen Rechts.
  • CAD DLL, CAD .NET, Web CAD SDK, libcad.so, CADEditorX - 45 Kalendertage ab Installationsdatum.

6.17. Der Benutzer kann nach Ablauf der Lizenzgültigkeitsdauer den Lizenzvertrag mit dem Administrator abschließen. Sonst wird der Zugang zur Software blockiert.

6.18. Der Benutzer kann die Software nur auf folgende Weisen verwenden:

6.18.1. Ausführen durch die Installation (Installierung) und Starten der Software je nach der Lizenzart;

6.18.2. Veränderung (Umarbeiten) der Software durch Erweiterung der Funktionen zum Zweck von Entwicklung einer abgeleiteten Softwareanwendung;

6.18.3. Verwendung als Teil seiner eigenen abgeleiteten Softwareanwendung nur in der Form von Laufzeit-Paketen oder kompilierten ausführbaren Modulen. Diese Weise ist bei Verwendung einer Testversion der Software nicht erlaubt.

6.18.4. Anpassung der Software, d. h. Änderung der Software zum Zweck der Arbeit von Software auf den Geräten des Benutzers;

6.18.5. Erstellung einer Kopie der Software zum Zweck der Archivierung;

6.18.6. Erstellung einer Kopie der Software im Reserveinformationssystem des Benutzers;

6.18.7. Verbreitung einer bestimmten Anzahl von Kopien der abgeleiteten Softwareanwendung, die der Benutzer durch Veränderung der Software entwickelt hat. Diese Weise ist bei Verwendung einer Testversion der Software nicht erlaubt.

6.19. Der Benutzer kann das Recht auf Verwenden der Software, ausgenommen die Testversion der Software, als Bestandteil seiner abgeleiteten Softwareanwendung unter der Bedingung, dass die Software in der abgeleiteten Softwareanwendung in der Form von Laufzeit-Paketen oder kompilierten ausführbaren Modulen verwendet wird, leisten. Der Benutzer kann in diesem Fall das Recht auf Verwenden der Software zu Bedingungen einer einfachen (nicht ausschließlichen) Lizenz leisten. Einholung der Zustimmung von Administrator ist in diesem Fall nicht erforderlich.

6.20. In den anderen Fällen kann der Benutzer das Recht auf Verwendung der Software, inklusive als Bestandteil der abgeleiteten Softwareanwendungen, nicht an Dritte weitergeben.

6.21. Wenn der Benutzer das Recht auf Verwendung der Software CAD .NET aufgrund des Lizenzvertrags auf die Dauer von ein Jahr erhält, kann der Benutzer nach Ablauf der Lizenzgültigkeit die abgeleitete Softwareanwendung, die durch Änderung von Software CAD .NET innerhalb der Lizenzgültigkeitsdauer entwickelt wurde, mit Rücksicht auf die in der Lizenzvereinbarung angegebenen Einschränkungen weiter verteilen. Dieses Recht wird den Benutzern anderer Software oder Testversionen der Software nicht eingeräumt.

6.22. Die Testversion der Software enthält Warnmeldungen und Warntexte auf den Bildern nach Speichern, Kopieren und Druck, Registrierungsdialogfenster.

Für Plugins

6.23. Nutzungsgebiet der Software: weltweit.

6.24. Gültigkeitsdauer der Lizenz:

6.24.1. für die Software, die man gemäß dem Lizenzvertrag verwendet – innerhalb der Laufzeit des ausschließlichen Rechts, vorbehaltlich anderer Bestimmungen des Lizenzvertrages.

6.24.2. für die Testversion der Software:

  • für CAD Image DLL, CS_DWG.DLL, CS_DXF.DLL, CS_HPGL.DLL, CS_SVG.DLL, CS_CGM.DLL - innerhalb der Laufzeit des ausschließlichen Rechts.
  • für CAD View für Total Commander – 30 Kalendertage ab Installationsdatum.

6.25. Der Benutzer kann nach Ablauf der Lizenzgültigkeitsdauer den Lizenzvertrag mit dem Administrator abschließen. Sonst wird der Zugang zur Software blockiert.

6.26. Der Benutzer kann die Software nur auf folgende Weisen verwenden:

6.26.1. Ausführen durch die Installation (Installierung) und Starten der Software je nach der Lizenzart;

6.26.2. Anpassung der Software, d. h. Änderung der Software zum Zweck der Arbeit von Software auf den Geräten des Benutzers;

6.26.3. Erstellung einer Kopie der Software zum Zweck der Archivierung;

6.26.4. Erstellung einer Kopie der Software im Reserveinformationssystem des Benutzers.

6.27. Der Benutzer kann die Rechte auf die Verwendung der Software nicht an Dritte weitergeben.

6.28. Die Testversion der Software enthält Warnmeldungen und Warntexte auf den Bildern nach Speichern, Kopieren und Druck, Registrierungsdialogfenster.

7. Verbotene Handlungen

7.1. Der Benutzer ist nicht berechtigt:

7.1.1. die Software auf die in dieser Lizenzvereinbarung nicht vorgesehenen Weisen zu verwenden;

7.1.2. die Aktionen für Störung der regelmäßigen Arbeit der Software einschließlich technischer Maßnahmen zu vornehmen;

7.1.3. Versuche zu unternehmen, die vorhandenen technischen Einschränkungen umzugehen;

7.1.4. die Software zu dekompilieren;

.1.5. die Software mit einem Disassembler zu analysieren oder zu versuchen, den Quellcode der Software zu erwerben;

7.1.6. die vorhandenen Anmeldungen über Verfasserrecht, Markenzeichen und ausschließliches Recht des Administrators aus Quellcode, Benutzeroberfläche und dazugehöriger Dokumentation zu entfernen;

7.1.7. die Software zum Zweck von Entwicklung einer abgeleiteten Softwareanwendung, die mit Softwareanwendungen auf der Website konkurrieren wird, zu ändern.

7.1.8. das Recht auf Änderung des Quellcodes sowie den Zugang zum Quellcode der Software bzw. zu in der Software beschlossenen Lösungen an Dritte zu geben.

7.2. Zudem ist es bei Verwendung der Web-Anwendung verboten:

7.2.1. Sicherheit der Web-Anwendung auszutesten;

7.2.2. in die Arbeit anderen Benutzers oder Netzwerks einzugreifen, inklusive absichtliche Versuche, das Web-System und die Lawinenadressierung neu zu laden, aber nicht beschränkt darauf;

7.2.3. die Handlungen, die zur Überladung der Web-Anwendung führen, zu begehen.

8. Updates und Upgrades

8.1. Der Administrator veröffentlicht folgende Updates und Upgrades:

8.1.1. Hauptversion-Upgrades (gekennzeichnet Х.х);

8.1.2. Nebenversion-Updates (gekennzeichnet х).

Der Administrator ist nicht verpflichtet, die Updates und Upgrades zu veröffentlichen.

8.2. Der Administrator leistet dem Benutzer das Recht auf Verwendung von Nebenversion-Updates der Software:

8.2.1. innerhalb 1 Jahres ab dem Zeitpunkt von Abschließen des Lizenzvertrages ohne zusätzliche Gebühren. Nach Ablauf 1 Jahres ab dem Zeitpunkt von Abschließen des Lizenzvertrages kann der Benutzer Nebenversion-Updates gegen zusätzliche Gebühr aufgrund des separaten Lizenzvertrages bekommen.

8.2.2. Der Administrator leistet dem Benutzer das Recht auf Verwendung von Nebenversion-Updates von Testversion der Software innerhalb Lizenzgültigkeitsdauer ohne zusätzliche Gebühren.

8.3. Der Administrator leistet dem Benutzer das Recht auf Verwendung von Hauptversion-Upgrades der Software gegen zusätzliche Gebühr aufgrund eines separaten Lizenzvertrages. Wenn eine neue Hauptversion der Software innerhalb von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt von Abschließen des Lizenzvertrages veröffentlicht wird, leistet der Administrator dem Benutzer das Recht auf Verwendung von Hauptversion-Upgrade der Software ohne zusätzliche Gebühren.

8.4. Der Administrator veröffentlicht die aktuellen Hauptversionen von Testversionen der Software zum Zweck von Testen. Der Benutzer kann auf sie aufgrund des Lizenzvereinbarung zugreifen.

8.5. Der Administrator leistet dem Benutzer das Recht auf Verwenden von Updates und Upgrades von Software unter denselben Bedingungen, die für die Software selbst in der Lizenzvereinbarung vorgesehen sind.

8.6. Der Benutzer wird selbsttätig auf die Updates und Upgrades von Software auf der Website achten. Der Administrator kann dabei den Benutzer über die Veröffentlichung von Updates und Upgrades von Software durch eine E-Mail-Nachricht informieren.

8.7. Der Benutzer wird selbsttätig die neue Version von Software herunterladen und installieren.

8.8. Der Administrator liefert keine Updates und Upgrades, wenn der Benutzer den Quellcode der Software selbsttätig oder mithilfe von Dritten geändert hat, inklusive die von dem Administrator empfohlenen Änderungen.

9. Technische Unterstützung

9.1. Der Administrator leistet technische Unterstützung, mit Ausnahme von Web-Anwendungen.

9.2. Der Administrator leistet technische Unterstützung:

9.2.1. innerhalb Lizenzvertragsdauer, ausgenommen wenn das Recht auf Verwendung der Software auf die gesamte Dauer des ausschließlichen Rechts geleistet wird;

9.2.2. 9.2.2. ab dem Zeitpunkt von Abschließen des Lizenzvertrages bis zu Veröffentlichung neuer Hauptversion der Software, wenn das Recht auf Verwendung der Software auf die gesamte Dauer des ausschließlichen Rechts geleistet wird;

9.2.3. innerhalb des Testzeitraums. Wenn der Testzeitraum nicht beschränkt ist, leistet der Administrator technische Unterstützung innerhalb von 45 Tagen ab dem Zeitpunkt von Installation der Software.

9.3. Die technische Unterstützung schließt die Beratungen für die Mitarbeiter des Benutzers ein.

9.4. Der Administrator leistet technische Unterstützung auf schriftliche E-Mail-Anfragen des Benutzers.

10. Ausschließliches Recht

10.1. Die gesetzlichen Rechte auf die Software sind dem Administrator vorbehalten.

10.2. Der Administrator ist berechtigt:

10.2.1. die Software zu ändern, zu verbessern und zu aktualisieren, ohne Zustimmung des Benutzers und ohne den Benutzer zu informieren;

10.2.2. beliebige Einschränkungen für die Verwendung der Software festzulegen;

10.2.3. die Informationen über die Software zu erfassen, die Umfragen zu statistischen Zwecken und zum Verbessern der Arbeit von Software durchzuführen.

10.3. Der Administrator leistet das Recht auf die Verwendung von Software auf einer Istzustand-Basis (as is). Der Administrator garantiert nicht, dass die Funktionalität der Software Erwartungen und bestimmte Ziele des Benutzers erfüllen wird.

10.4. Der Administrator kann die unter offener Lizenz vertriebenen Komponenten verwenden und dem Benutzer auf einer Istzustand-Basis (as is) bereitstellen.

10.5. Das Recht auf Verwendung der Software von Benutzer schließt die Leistung des Rechtes auf Verwendung von Individualisationsmittels des Administrators insbesondere Markenzeichen, Firmen- und Handelsnamen nicht ein.

11. Zusicherungen

11.1. Der Benutzer sichert zu, dass:

11.1.1. die Funktionalität und Zwecke der Software ihm bekannt sind;

11.1.2. er die Urheberrechte und andere Rechte von Administrator und von Dritten nicht verletzen wird;

11.1.3. die im Kontaktformular angegebenen Informationen korrekt und rechtmäßig sind.

12. Haftung der Parteien

12.1. Der Benutzer trägt die Haftung für seine Handlungen mit der Software nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

12.2. Falls der Benutzer verbotene Handlungen begeht und die in dieser Lizenzvereinbarung angegebenen Zusicherungen durchbricht, wird der Benutzer die Haftung in der Form von Vergütung für die durch diese Durchbrechung verursachten Schäden tragen.

12.3. Falls der Administrator Anforderungen oder Klagen gegen den Benutzer in Zusammenhang mit Verletzung der Rechte von Dritten, die der Benutzer mithilfe von Software begangen hat, bekommt, muss der Benutzer sie selbsttätig beilegen und dem Administrator den Schaden ersetzen, falls solcher Schaden entsteht.

13. Haftungsbeschränkung

13.1. Der Administrator trägt keine Haftung für jegliche Schäden einschließlich des entgangenen Gewinns, Unterbrechung der Handels- oder Produktionstätigkeit, Datenverlusts, Nachlässigkeit oder alle anderen Schäden, die durch Verwendung der Software bzw. Unfähigkeit der Verwendung der Software, aber nicht darauf beschränkt.

13.2. Der Administrator trägt keine Haftung und ersetzt keine Schäden des Benutzers:

13.2.1. für mögliche Fehler und Unterbrechungen der Arbeit von Software, Einstellung der Arbeit von Software und dadurch verursachte Verluste jeglicher Informationen;

13.2.2. für jegliche Handlungen oder Unterlassungen von Dienst-, Netzwerk-, Software bzw. Hardware-Anbietern;

13.2.3. für alle durch Verwendung von Software oder von einzelnen Bestandteilen/Funktionen der Software verursachten Verluste;

13.2.4. für Inkompatibilität der Software mit anderen Softwareanwendungen;

13.2.5. für die Ausfälle des Rechners, Mobilgeräts bzw. anderen Geräts von Benutzer während Verwendung von Software;

13.2.6. für die mit der Verwendung von Software verbundenen Fehler bzw. Unterbrechungen, die durch Delikte von Benutzer oder von Dritten verursacht wurden;

13.2.7. für die Folgen der Zugangsüberlassung zur Software an den Dritten vom Benutzer;

13.2.8. für die von staatlichen Behörden verursachten Unterbrechungen und Ausfälle der Software;

13.2.9. für die Beschädigung der Ehre, Würde und des geschäftlichen Rufs, die durch Verwendung der Software oder der mithilfe von Software vom Benutzer bzw. dem Dritten erworbenen Materialien verursacht wurde;

13.2.10. für die Unfähigkeit, die Software zu verwenden, aus Gründen, die der Administrator nicht zu vertreten hat;

13.2.11. Der Administrator trägt keine Haftung gegenüber dem Benutzer bzw. allen Dritten und entschädigt den Benutzer bzw. alle Dritten für die in der Software angegebenen verlorenen Informationen nicht.

14. Beilegung der Streite

14.1. Alle Streite, die zwischen dem Administrator und dem Benutzer aufgetreten sind, werden durch Aufforderungsverfahren beigelegt. Die Frist für die Antwort auf die Aufforderung beträgt 30 Kalendertage ab dem Zeitpunkt des Empfangs der Aufforderung vom Adressaten.

15. Information- und Dokumentenaustausch

15.1. Der Benutzer muss das E-Mail-Passwort und andere Zugangsdaten vertraulich behandeln.

15.2. Der Administrator kann Benachrichtigungen über die Funktionierung der Software und die Antworten auf Anfragen des Benutzers an die E-Mail-Adresse des Benutzers schicken.

15.3. E-Mail-Adressen für Information- und Dokumentenaustausch:

15.3.1. Die E-Mail-Adresse des Administrators wird in der Lizenzvereinbarung angegeben;

15.3.2. Die E-Mail-Adresse des Benutzers wird in dem Lizenzvertrag angeben bzw. im Kontaktformular oder auf jede beliebige Weise dem Administrator mitgeteilt.

16. Anfrageverfahren

16.1. Falls der Benutzer irgendwelche Fragen zur Funktionierung der Software hat, kann der Benutzer den Administrator darüber per E-Mail informieren.

16.2. Beim Schicken seiner Anfrage an Administrator muss der Benutzer alle für die Behandlung der Anfrage und für den Lösungsprozess notwendigen Informationen einschließlich aller Daten für Identifizierung des Benutzers bereitstellen.

16.3. Der Administrator bearbeitet die Anfrage des Benutzers ordnungsgemäß. Die Dauer der Bearbeitung hängt von der Art einer Anfrage und von Gesamtanzahl der Anfragen ab.

16.4. Der Administrator berät zu den Fragen, die nicht die Software betreffen oder außerhalb der Kompetenzen des Administrators liegen, nicht.

16.5. Der Administrator ist berechtigt, die Anfragen des Benutzers zu ignorieren, wenn:

16.5.1. es die für Bearbeitung der Anfrage erforderlichen Informationen fehlt;

16.5.2. der Administrator die Antwort auf diese Anfrage an Benutzer schon geschickt hat (doppelte Anfrage);

16.5.3. die Anfrage Beschimpfungen, Bedrohungen, Schimpfwörter enthält oder auf aggressive Weise formuliert ist;

16.5.4. die Anfrage unter Verstoß gegen die Bedingungen und Anfrageverfahren in der Lizenzvereinbarung geschickt wird.

17. Laufzeit und Änderungsverfahren der Lizenzvereinbarung

17.1. Die Lizenzvereinbarung tritt in Kraft ab dem Zeitpunkt, wenn der Benutzer die Lizenzvereinbarung akzeptiert, und gilt bis zum Ablauf des Zugangszeitraums.

17.2. Der Administrator ist berechtigt, die Bedingungen der Lizenzvereinbarung zu jeder Zeit einseitig ändern.

17.3. Die Neufassung der Lizenzvereinbarung tritt in Kraft ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Website des Administrators. Durch die weitere Verwendung der Software nach Änderung der Lizenzvereinbarung akzeptiert der Benutzer die Bedingungen der Neufassung von Lizenzvereinbarung.

Firmendaten

CADSoftTools

Telefon: +49 (0)800 181 9876

Email: info@cadsofttools.com